#TRIATHLON IM SAUERLAND
 

Lasst uns gemeinsam an die Regeln halten!

AUSZUG AUS DER SPORTORDNUNG DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V.

Die vollständige aktuelle Fassung der DTU Sportordnung (Stand: 23. Februar 2025 mit Ergänzungen vom 15. April 2025) findet ihr hier:
https://www.triathlondeutschland.de/verband/dokumente-ordnungen/sportordnung

 

Da uns immer wieder einige Fragen erreichen, erhaltet ihr hier einen kurzen prägnanten Auszug aus der Sportordnung der DTU. Diese Auflistung (Stand: Februar 2025) ist ein Auszug und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen besucht doch gerne die Webseite triathlondeutschland.de

 

 § 4 Gesundheit

 4.1 Teilnehmer an Wettkämpfen gemäß § 2.2 dürfen nur mit entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gehen. Die Verantwortung hierfür tragen die Wettkampfteilnehmenden selbst.


4.2 Für Wettkampfteilnehmende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt: Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass die Teilnahme nur bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt.

 

 § 6 Umweltschutz

 6.1 Die Ausübung der DTU-Sportarten findet überwiegend in der freien Natur statt. Somit fühlen sich die DTU und ihre Landesverbände dem Erhalt und dem Schutz der Umwelt in besonderem Maße verpflichtet. Daher sind Mitglieder, Veranstaltende und Wettkampfteilnehmende verpflichtet durch ihr Verhalten und ihre Ausrüstung größtmögliche Rücksichtnahme auf die Umwelt zu nehmen.

 

 § 7 Grundlagen

 7.1 Oberste Grundsätze sind sportliche Fairness und die Einhaltung der in der Satzung der DTU, dieser SpO und den übrigen Ordnungen der DTU niedergelegten Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze und Regeln Vorteile zu verschaffen.


7.2 Wettkampfteilnehmende sind für die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich und haben darauf zu achten, dass sie den Ordnungen der DTU entspricht.

7.3 Wettkampfteilnehmende dürfen während des Wettkampfes keine Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone, Smart Watches oder Funkgeräte in einer Art und Weise benutzen, die sie vom Wettkampfgeschehen ablenken. „Vom Wettkampfgeschehen ablenken“ beinhaltet - ist jedoch nicht begrenzt auf - Telefonieren, Senden und Empfangen von Textnachrichten, Abspielen von Musik, Verwendung sozialer Medien sowie Fotografieren. Das regelwidrige Benutzen von Kommunikationsgeräten wird mit Disqualifikation geahndet.

 

 7.10 Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb der gekennzeichneten Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt.