Lasst uns gemeinsam an die Regeln halten!
AUSZUG AUS DER SPORTORDNUNG DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V.
Die vollständige aktuelle Fassung der DTU Sportordnung (Stand: 23. Februar 2025 mit Ergänzungen vom 15. April 2025) findet ihr hier:
https://www.triathlondeutschland.de/verband/dokumente-ordnungen/sportordnung
§ 4 Gesundheit
4.1 Teilnehmer an Wettkämpfen gemäß § 2.2 dürfen nur mit entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gehen. Die Verantwortung hierfür tragen die Wettkampfteilnehmenden selbst.
§ 6 Umweltschutz
6.1 Die Ausübung der DTU-Sportarten findet überwiegend in der freien Natur statt. Somit fühlen sich die DTU und ihre Landesverbände dem Erhalt und dem Schutz der Umwelt in besonderem Maße verpflichtet. Daher sind Mitglieder, Veranstaltende und Wettkampfteilnehmende verpflichtet durch ihr Verhalten und ihre Ausrüstung größtmögliche Rücksichtnahme auf die Umwelt zu nehmen.
§ 7 Grundlagen
7.1 Oberste Grundsätze sind sportliche Fairness und die Einhaltung der in der Satzung der DTU, dieser SpO und den übrigen Ordnungen der DTU niedergelegten Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze und Regeln Vorteile zu verschaffen.
7.10 Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb der gekennzeichneten Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt.